Ihre Situation
Sie sind wiederholt im Straßenverkehr aufgefallen und auf Ihrem "Punktekonto" in Flensburg hat sich einiges angesammelt.
Es kann auch sein, dass Sie wegen Straftaten eine MPU machen müssen.
Denn nach § 2 Absatz 4 StVG kann auch bei jemandem, der eine Straftat begangen hat, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, die Fahreignung angezweifelt werden. Wird beispielsweise durch die Tat ein hohes Aggressionspotential erkennbar, dann vermutet die Behörde, dass der Betreffende durchaus auch im Straßenverkehr Aggressionen zeigen könnte. Eine MPU wird angeordnet.
Egal ob wegen Punkten oder Straftaten - für Sie ist es wichtig, die Eignungsbedenken der Behörde auszuräumen. Es kommt entscheidend darauf an, sich gut auf die MPU vorzubereiten und vor allem das Gespräch mit dem Psychologen ernst zu nehmen: Mit einer "Pechvogel-Haltung" oder dem Herunterspielen Ihrer Fehler kommen Sie nicht weiter.